Börsenlexikon

Neuemission

Erstmalige Zulassung eines Wertpapiers zum Börsenhandel.

Mit der Neuemission von Aktien kann ein Unternehmen zusätzliches Eigenkapital beschaffen. Von Neuemission spricht man auch, wenn Aktien eines Unternehmens im Zuge einer Kapitalerhöhung zum ersten Mal am Aktienmarkt angeboten werden.

Bevor ein Unternehmen zum Börsenhandel zugelassen wird, muss es bestimmte Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, die vom jeweiligen Marktsegment oder ggf. vom angestrebten Transparenzlevel abhängen.

Unser Börsenlexikon erläutert wichtige Finanzbegriffe und sollte keine Fragen offen lassen. Wenn Sie dennoch eine Definition vermissen, schreiben Sie uns bitte an redaktion@deutsche-boerse.com. Wir nehmen dann den Begriff nach Möglichkeit auf.