Börsenlexikon

Notierungsaufnahme

Ein Wertpapier wird in den Handel an der Börse aufgenommen.

‚Notierungsaufnahme’ bedeutet, dass ein Wertpapier – eine Aktie, eine Anleihe etc. – erstmalig in einem bestimmten Marktsegment an einer Börse handelbar ist. Bei einer Notierungsaufnahme an der FWB® Frankfurter Wertpapierbörse wird das Papier erstmalig im Parketthandel der FWB und/oder im elektronischen Handelssystem Xetra® gehandelt.

Handelt es sich um Aktien eines Unternehmens und findet die Zulassung in einem öffentlich-rechtlich organisierten Markt (Amtlicher oder Geregelter Markt mit den möglichen Transparenzlevels Prime und General Standard) statt, spricht man von einem Börsengang. Nimmt das Unternehmen mit dem Börsengang zudem neues Kapital auf und macht ein öffentliches Angebot mit Prospektpflicht, spricht man von einem IPO (Initial Public Offering).

Wird bei der Notierungsaufnahme ein Unternehmen in den Handel im Freiverkehr (Open Market) einbezogen, spricht man von einer Aufnahme in einen börsenmäßigen Handel.

Synonym: Handelsaufnahme

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