Börsenlexikon

Nominalkapital

Grundkapital einer Aktiengesellschaft.

Das Grundkapital einer Aktiengesellschaft beträgt mindestens 50.000 €, ist meist aber wesentlich höher. Es wird in Aktien mit einem Mindestnennwert von je 1 € ausgegeben. Ein Aktionär ist im Verhältnis des Nennbetrags seiner Aktien zum Grundkapital am Unternehmen beteiligt. Nennwertlose Stückaktien verbriefen ausgehend von der Gesamtzahl der Aktien entsprechend einen Anteil am Unternehmen.

Das Grundkapital kann nur mit Zustimmung der Hauptversammlung erhöht oder vermindert werden.

Unser Börsenlexikon erläutert wichtige Finanzbegriffe und sollte keine Fragen offen lassen. Wenn Sie dennoch eine Definition vermissen, schreiben Sie uns bitte an redaktion@deutsche-boerse.com. Wir nehmen dann den Begriff nach Möglichkeit auf.