Börsenlexikon

Bedingte Kapitalerhöhung

Erhöhung des Grundkapitals über eine Wandelanleihe.

Bei einer bedingten Kapitalerhöhung begibt eine Aktiengesellschaft eine Wandelanleihe, die zu einem späteren Zeitpunkt in Eigenkapital umgewandelt wird. Eine bedingte Kapitalerhöhung wird von der Hauptversammlung beschlossen und kann maximal 50 Prozent des bestehenden Grundkapitals betragen.

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