Börsenlexikon

Börsenorgane

Gremien, die die Funktionen der Börse eigenverantwortlich wahrnehmen.

Die Börsenorgane sind im Einzelnen der Börsenrat, die Börsengeschäftsführung und die Handelsüberwachungsstelle (HÜSt).

Mehr Details zu den Börsenorganen und eine aktuelle Auflistung ihrer Mitglieder finden Sie auf boerse-frankfurt.com im Bereich Alles Wissen.

Unser Börsenlexikon erläutert wichtige Finanzbegriffe und sollte keine Fragen offen lassen. Wenn Sie dennoch eine Definition vermissen, schreiben Sie uns bitte an redaktion@deutsche-boerse.com. Wir nehmen dann den Begriff nach Möglichkeit auf.