Börsenlexikon

bG (Kurszusatz)

bezahlt Geld: Die zum festgestellten Kurs limitierten Kaufaufträge wurden nicht vollständig ausgeführt; es bestand weitere Nachfrage.

Ehem. Kurshinweis: bezahlt Geld. Die zum festgestellten Preis limitierten Kaufaufträge wurden nicht vollständig ausgeführt; es bestand weitere Nachfrage.

bG steht für bezahlt Geld und bedeutet, dass die zum festgestellten Kurs limitierten Kaufaufträge nicht vollständig ausgeführt werden konnten. Es bestand ein Nachfrageüberhang.

Kurshinweise waren Kürzel, die im Präsenzhandel mit einem Preis veröffentlicht wurden und zusätzliche Informationen zum Preis bzw. zum Wertpapier boten. Sie sind mit der Umstellung des Frankfurter Börsenhandels auf Xetra-Technologie weitesgehend abgeschafft worden.

Unser Börsenlexikon erläutert wichtige Finanzbegriffe und sollte keine Fragen offen lassen. Wenn Sie dennoch eine Definition vermissen, schreiben Sie uns bitte an redaktion@deutsche-boerse.com. Wir nehmen dann den Begriff nach Möglichkeit auf.