Börsenlexikon

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin)

Zusammenschluss der ehemaligen Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen (BAKred; jetzt „Sektor Bankenaufsicht“), für das Versicherungswesen (BAV; jetzt „Sektor Versicherungsaufsicht“) sowie für den Wertpapierhandel (BAWe; jetzt „Sektor Wertpapieraufsicht/Asset-Management“).

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde am 1. Mai 2002 gegründet. Unter dem Dach der neuen Anstalt sind die Aufgaben der ehemaligen Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen, das Versicherungswesen und den Wertpapierhandel zusammengeführt worden. Damit existiert in Deutschland eine staatliche Aufsicht über Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Versicherungsunternehmen, die sektorübergreifend den gesamten Finanzmarkt umfasst („Allfinanzaufsicht“). Mit der Einrichtung der BaFin wurden zentrale Aufgaben des Kundenschutzes und der Solvenzaufsicht gebündelt.

Die BaFin ist eine rechtsfähige bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Sie hat ihre Dienstsitze in Bonn und Frankfurt am Main. Die BaFin beaufsichtigt etwa 2.700 Kreditinstitute, 800 Finanzdienstleistungsinstitute und über 700 Versicherungsunternehmen.

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