Börsenlexikon

Barausgleich (Optionsscheine)

Abrechnung eines Optionsscheins nach Laufzeitende in bar.

Optionsscheine können nach Ende der Laufzeit sowohl durch Lieferung von Einheiten des Basiswerts oder in bar bedient werden. Beim Barausgleich wird der Differenzbetrag zwischen Basispreis und aktuellem Marktwert des Basiswerts an den Optionsscheininhaber ausgezahlt. Bei Indexoptionsscheinen findet immer ein Barausgleich statt, da eine physische Lieferung nicht mögliche ist. 

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