Börsenlexikon

Bundeswertpapiere

Von der Bundesrepublik Deutschland herausgegebene festverzinsliche Wertpapiere.

Bundeswertpapiere sind per Gesetz ohne Prospekt zum regulierten Markt der Frankfurter Börse zugelassen. 

Diese Arten von Bundeswertpapieren werden börslich gehandelt:

  • Bundesanleihen. Sie werden bei Ausgabe mit einer Laufzeit von 10 bis 30 Jahren und einer festen Nominalverzinsung ausgestattet. Ihr Ausgabepreis wird variabel in einem Zinstender ermittelt; sie werden zum Nennwert zurückgezahlt.
  • Inflationsgebundene Bundesanleihen („inflation linked“). Hier wird die Verzinsung an die Inflation angepasst.
  • Bundesobligationen mit festem Zins und einer Laufzeit von fünf Jahren. Sie werden jeweils nach dem Verkaufsabschluss einer Serie in den Handel eingeführt.
  • Bundesschatzanweisungen mit mittelfristiger Laufzeit. Sie dienen zur Finanzierung eines vorübergehenden Geldbedarfs des Bundes.
  • Unverzinsliche Papiere mit Vergütung durch eine Diskontierung und einer Laufzeit von sechs Monaten, sog. Bubills.

Bundesschatzbriefe werden dagegen nicht an der Börse gehandelt. Diese meist mit jährlich steigendem Zinssatz angebotenen Wertpapiere haben eine Laufzeit von sechs Jahren mit jährlicher Zinszahlung (Typ A) oder eine Laufzeit von sieben Jahren mit Zinsvergütung am Ende der Laufzeit (Typ B).

Bundeswertpapiere sind an der  Frankfurter Börse  fortlaufend handelbar. Aktuelle Preise finden Anleger auf boerse-frankfurt.de/anleihen.

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