Börsenlexikon
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Ausgabepreis
Preis, den Anleger für neue Aktien, festverzinsliche Wertpapiere, Zertifikate oder Fondsanteile an den Emittenten zahlen.
Bei einer Emission von Aktien, Anleihen oder Zertifikaten bezeichnet der Ausgabepreis den ersten, vom Emittenten festgelegten, außerbörslichen Kaufpreis, auch Emissionspreis genannt.
Im Fondshandel bezeichnet der Ausgabepreis den aktuellen Preis, der für den Erwerb eines Anteils an einem Investmentfonds über die Fondsgesellschaft zu zahlen ist. Er errechnet sich aus dem Anteilswert zuzüglich Ausgabeaufschlag und wird von den Fondsgesellschaften in der Regel einmal börsentäglich veröffentlicht. Der reine Inventarwert je ausgegebenem Anteil enstpricht dem Rücknahmepreis.
Beim Fondshandel über die Börse Frankfurt stellen Spezialisten fortlaufend An- und Verkaufspreise für die Fondsanteile und es fällt kein Ausgabeaufschlag an.
Unser Börsenlexikon erläutert wichtige Finanzbegriffe und sollte keine Fragen offen lassen. Wenn Sie dennoch eine Definition vermissen, schreiben Sie uns bitte an redaktion@deutsche-boerse.com. Wir nehmen dann den Begriff nach Möglichkeit auf.