Börsenlexikon

Abgeltungssteuer

Quellensteuer auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne.

Die Abgeltungssteuer ist ein feststehender, pauschaler Steuersatz für alle Kapitalerträge, der unabhängig vom persönlichen Einkommenssteuersatz an der Quelle erhoben wird, im Gegensatz zum Veranlagungsverfahren. Meist wird die Abgeltungssteuer direkt von dem Kreditinstitut oder der das Depot verwaltenden Bank anonym abgeführt.

Mit der Abgeltungssteuer ist die auf die Kapitalerträge entfallende Einkommenssteuer grundsätzlich abgegolten. 

Viele EU-Mitgliedstaaten haben ein Abgeltungssteuersystem für Kapitalerträge eingeführt, wobei häufig nur Zinsen und Dividenden erfasst werden. Einige Staaten, darunter auch Deutschland, besteuern zusätzlich die Wertsteigerungen des Kapitalvermögens mit der Abgeltungssteuer.

Seit 2009 liegt der Satz der Abgeltungssteuer in Deutschland bei 25 Prozent, bzw. 26,375 Prozent inklusive Solidaritätszuschlag. Je nach persönlicher Situation kommt noch die Kirchensteuer hinzu. Mit der Reform wurde auch die Steuerfreiheit nach einem Jahr Haltedauer abgeschafft. Allerdings gilt für vor dem Stichtag gekaufte Wertpapiere ein Bestandsschutz, so dass Kursgewinne bei heutigem Verkauf befreit sind.

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