Börsenlexikon

Usage

Aus einem Brauch heraus entstandene Richtlinie eines Börsengeschäfts.


Eine Usance ist ein schriftlich oder mündlich festgehaltener Handelsbrauch, der insbesondere die Abwicklung von Lieferungsgeschäften ergänzend und interpretierend festlegt. Bei fehlenden oder mehrdeutigen Vertragsbestimmungen stellen sie allgemein gültige und anerkannte Auslegungsregeln dar. Usances der deutschen Börsen sind weitgehend schriftlich fixiert und vereinheitlicht.

Unser Börsenlexikon erläutert wichtige Finanzbegriffe und sollte keine Fragen offen lassen. Wenn Sie dennoch eine Definition vermissen, schreiben Sie uns bitte an redaktion@deutsche-boerse.com. Wir nehmen dann den Begriff nach Möglichkeit auf.