Börsenlexikon

Zulassung von Wertpapieren zum Regulierten Markt

Entscheidung über die Aufnahme eines Wertpapiers in den Regulierten Markt.

Für die Zulassung eines Wertpapiers zum Regulierten Markt reicht der Emittent zusammen mit einem Kreditinstitut oder Finanzdienstleister (Konsortialbank) bei der der Geschäftsführung der FWB Frankfurter Wertpapierbörse einen Antrag und den Börsenzulassungsprospekt ein. Diese geben Auskunft über Art und Umfang der einzuführenden Wertpapiere. Verantwortlich für die Richtigkeit der Angaben sind der Emittent und das Kreditinstitut.

Der Zulassungsantrag ist von der Zulassungsstelle auf Kosten der Antragsteller im Bundesanzeiger und in dem im Antrag angegebenen Börsenpflichtblatt sowie durch Börsenbekanntmachung zu veröffentlichen.

Die wichtigsten Zulassungsvoraussetzungen und Folgepflichten sind gemäß der Börsenzulassungsverordnung (BörsZulV):

  • das emittierende Unternehmen existiert seit mindestens drei Jahren.
  • der erwartete Emissionskurswert beträgt mindestens 1,25 Millionen €.
  • Für die Zulassung von anderen Wertpapieren als Aktien muss der Gesamtnennbetrag mindestens 250.000 € betragen.
  • mindestens ein Zwischenbericht zur Finanzlage und zum allgemeinen Geschäftsgang wird während des Geschäftsjahres veröffentlicht.
  • unternehmensrelevante Informationen werden sofort veröffentlicht.

Unser Börsenlexikon erläutert wichtige Finanzbegriffe und sollte keine Fragen offen lassen. Wenn Sie dennoch eine Definition vermissen, schreiben Sie uns bitte an redaktion@deutsche-boerse.com. Wir nehmen dann den Begriff nach Möglichkeit auf.