Börsenlexikon

Teilausführung

Nicht vollständige Ausführung einer Order oder Ausführung in mehreren Teilen aufgrund der Marktlage während der Gültigkeitsdauer.

Grundsätzlich werden Kauf- und Verkaufsaufträge von Wertpapieren auf Xetra® in einzelne Transaktionen aufgeteilt, wenn eine Order an der Börse zum gewünschten Preis nicht auf ein ausreichend großes Gegenangebot trifft. Das kommt v. a. bei kleinen Werten mit geringer Marktkapitalisierung oder niedrigem Streubesitz vor. Die Börse Frankfurt erhebt für Teilausführungen im untertägigen Xetra®-Handel keine zusätzlichen Transaktionsgebühren. Teilausführungen können für Investoren auch von Vorteil sein, wenn ein Teil des Auftrags zu einem für die Anleger besseren Preis ausgeführt wird.

Unser Börsenlexikon erläutert wichtige Finanzbegriffe und sollte keine Fragen offen lassen. Wenn Sie dennoch eine Definition vermissen, schreiben Sie uns bitte an redaktion@deutsche-boerse.com. Wir nehmen dann den Begriff nach Möglichkeit auf.