Börsenlexikon

Streubesitz

Frei handelbare Aktien eines Unternehmens im Besitz vieler Aktionäre.

Synonym: Freefloat. Zum Streubesitz zählen alle Aktien, die nicht von Großaktionären (Anteil am Aktienkapital von über 5 Prozent) gehalten werden, also vom breiten Publikum erworben und gehandelt werden können. Je höher der Streubesitzanteil ist, desto höher ist in der Regel die Handelbarkeit einer Aktie.

Seit Juni 2002 werden die Werte in den Aktienindizes der Deutschen Börse nach Börsenumsatz und Marktkapitalisierung auf Basis des Streubesitzes gewichtet.

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