Börsenlexikon

Spezialfonds

Investmentfonds, die nur einem begrenzten Anlegerpublikum zugänglich sind.

Spezialfonds werden von einer begrenzten Anzahl von Anteilseignern gehalten, i. d. R. sind dies institutionelle Investoren. Die Anteile dürfen nur mit Zustimmung der Kapitalanlagegesellschaft übertragen werden. Die Anlagepolitik des Fonds richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen der Anteilseigner. Die Fondsanteile werden ohne Ausgabeaufschlag ausgegeben.

Unser Börsenlexikon erläutert wichtige Finanzbegriffe und sollte keine Fragen offen lassen. Wenn Sie dennoch eine Definition vermissen, schreiben Sie uns bitte an redaktion@deutsche-boerse.com. Wir nehmen dann den Begriff nach Möglichkeit auf.