Börsenlexikon

Sparerfreibetrag

Maximale Höhe der gesamten steuerfreien Einkünfte aus Kapitalvermögen

Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden usw.) sind inklusive Werbungskostenpauschbetrag bei Ledigen bis zu einer Höhe von 1.421 Euro, bei Verheirateten bis 2.842 Euro pro Jahr steuerfrei. Einkünfte, die über dieser Summe liegen, unterliegen der Kapitalertragssteuer.

Unser Börsenlexikon erläutert wichtige Finanzbegriffe und sollte keine Fragen offen lassen. Wenn Sie dennoch eine Definition vermissen, schreiben Sie uns bitte an redaktion@deutsche-boerse.com. Wir nehmen dann den Begriff nach Möglichkeit auf.