Börsenlexikon

Sparerfreibetrag

Maximale Höhe der gesamten steuerfreien Einkünfte aus Kapitalvermögen

Der Sparerfreibetrag galt von 1975 bis 2008 und bezeichnete einen Betrag, bis zu dessen Höhe Kapitaleinkünfte eines Jahres von der Steuer befreit waren. Mit Einführung der Abgeltungsteuer wurde die Spekulationsfrist von einem Jahr gestrichen sowie der Sparer-Freibetrag und die Werbungskostenpauschbetrag zu dem Sparer-Pauschbetrag zusammengefasst.

Seit 2009 wurde der Sparerfreibetrag zum Sparer-Pauschbetrag umbenannt. Seit 2023 beträgt dieser für Alleinstehende 1.000 Euro und für zusammen veranlagte Ehepartner 2.000 Euro.

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