Börsenlexikon

Stillhalter

Verkäufer einer Option, der sich der Entscheidung des Käufers unterwirft, die Option auszuüben oder einen Barausgleich durchzuführen.

Ein Stillhalter liefert bei der Ausübung einer Option entweder Geld oder Wertpapiere. Für sein „Stillhalten“ erhält er als Entgelt den Optionspreis (Optionsprämie). Je nach Optionsart unterscheidet man zwischen Stillhalter in Geld und Stillhalter in Wertpapieren.

Der Stillhalter in Geld ist der Verkäufer einer Verkaufsoption (Put-Option). Er ist verpflichtet, bei Ausübung der Option durch den Optionsinhaber innerhalb der Optionsfrist den Basiswert zum vereinbarten Basispreis zu kaufen.

Der Stillhalter in Wertpapieren ist der Verkäufer einer Kaufoption (Call-Option). Er ist verpflichtet, bei Ausübung der Option durch den Optionsinhaber innerhalb der Optionsfrist den Basiswert zum vereinbarten Basispreis zu liefern.

Unser Börsenlexikon erläutert wichtige Finanzbegriffe und sollte keine Fragen offen lassen. Wenn Sie dennoch eine Definition vermissen, schreiben Sie uns bitte an redaktion@deutsche-boerse.com. Wir nehmen dann den Begriff nach Möglichkeit auf.