Börsenlexikon

Valuta

Wertstellung eines Geschäfts.

Als Valuta wird das Verrechnungsdatum der Wertpapiere nach Geschäftsabschluss an der Börse oder der Zeitpunkt der Gutschrift bzw. Belastung auf dem Bankkonto durch die Bank (per Valuta) bezeichnet. Bei einer Wertstellung innerhalb von zwei bis drei Geschäftstagen handelt es sich um ein Kassageschäft, ansonsten liegt ein Termingeschäft vor.

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