Börsenlexikon

Provision

Gebühr für die Abwicklung von Wertpapiergeschäften

Anleger zahlen an Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen pro Wertpapierorder eine Gebühr für die Orderübermittlung, Orderbearbeitung und Orderabwicklung sowie das Unterhalten von Dienststellen an den Präsenzbörsen.

Die Provision beträgt bei Aktien und Optionsscheinen im Allgemeinen 1 Prozent vom Gesamtkurswert und bei Anleihen etwa 0,5 Prozent vom Nennwert oder Kurswert, je nachdem, welcher Wert höher ist. Kunden und Bank handeln den Prozentsatz frei aus, wobei Kreditinstitute unterschiedliche Mindestprovisionen berechnen.

Provisionen für Wertpapiertransaktionen im Amtlichen Markt und Geregelten Markt werden explizit auf der Wertpapierrechnung ausgewiesen. Im Freiverkehr werden sie beim Wertpapierkauf in Form eines Kurszuschlags oder beim -verkauf in Form eines Kursabschlags berücksichtigt.

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