Börsenlexikon

Publizitätspflicht

Pflicht eines Unternehmens, die Öffentlichkeit über die eigene wirtschaftliche Situation und deren mögliche Veränderung zu informieren

Das Publizitätsgesetz verpflichtet Aktiengesellschaften zur regelmäßigen Veröffentlichung eines Jahresabschlusses und eines Lageberichts. Darüber hinaus müssen börsennotierte Unternehmen kursrelevante Tatsachen unverzüglich melden (Pflicht zur Ad-hoc-Publizität).

Die Deutsche Börse stellt an Unternehmen zusätzliche Publizitätsanforderungen, wenn sie im Prime Standard Segment gelistet sind: So müssen die Unternehmen neben dem Jahresabschluss regelmäßig Quartalsberichte veröffentlichen, mindestens eine Analystenkonferenz im Jahr halten und Ad-hoc Mitteilungen zusätzlich in englischer Sprache publizieren.

Die Börsenorgane überwachen die Einhaltung der Publizitätspflicht.

Unser Börsenlexikon erläutert wichtige Finanzbegriffe und sollte keine Fragen offen lassen. Wenn Sie dennoch eine Definition vermissen, schreiben Sie uns bitte an redaktion@deutsche-boerse.com. Wir nehmen dann den Begriff nach Möglichkeit auf.