Börsenlexikon

Forward

Individuell ausgestalteter, nicht börslich gehandelter Terminkontrakt.

Bei einem Forward vereinbaren die Geschäftspartner individuell die Art und den Preis des Handelsobjekts, dessen Liefermenge sowie den Fälligkeitszeitpunkt miteinander. Häufig beziehen sich Forwards auf Zins- oder Wechselkursraten. Durch die variablen Ausgestaltungsmöglichkeiten sind Forwards schwerer handelbar. Die Sicherheitsleistungen müssen individuell vereinbart werden.

Unser Börsenlexikon erläutert wichtige Finanzbegriffe und sollte keine Fragen offen lassen. Wenn Sie dennoch eine Definition vermissen, schreiben Sie uns bitte an redaktion@deutsche-boerse.com. Wir nehmen dann den Begriff nach Möglichkeit auf.