Börsenlexikon

Fälligkeit

Zeitpunkt, zu dem eine mit einem Wertpapier verbundene Leistung gefordert werden kann und erbracht werden muss.

Am Fälligkeitsdatum ist eine befristete Anlage wie eine Anleihe, eine Option oder Festgeld bzw. ein Festkredit zur Rückzahlung fällig. Die Fälligkeit kann entweder automatisch eintreten oder es muss eine Kündigung innerhalb einer Frist vor dem Fälligkeitstermin ausgesprochen werden.

Fälligkeiten der Wertpapiere im Frankfurter Börsenhandel stehen in den Stammdaten auf boerse-frankfurt.de

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