Börsenlexikon

Handelsaussetzung

Aussetzung des Handels eines Wertpapiers, wenn der ordnungsgemäße Börsenhandel zeitweilig gefährdet ist oder wenn dies zum Schutz der Anleger geboten erscheint.

Der Handel von Wertpapieren kann vorübergehend ausgesetzt werden. Über die Aussetzung entscheidet die Börsengeschäftsführung. Eine Kursaussetzung signalisiert Anlegern, dass für ein Wertpapier Umstände eingetreten oder zu erwarten sind, die für dessen Bewertung erhebliche Bedeutung haben. Bei einer Kursaussetzung werden alle vorliegenden Orders gelöscht. Die Handelsaussetzung sollte stets so kurz wie möglich sein, jedoch so lange andauern, bis die aktuellen Umstände möglichst allen Anlegern bekannt sind.

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