Börsenlexikon

Kursmakler

Früher: amtlich bestellter Börsenmakler, der Käufe und Verkäufe für fremde und eigene Rechnung ausführte und Kurse für die von ihm im Amtlichen Handel betreuten Wertpapiere auf der Grundlage von Kauf- und Verkaufsaufträgen ermittelte.

Mit der Änderung des Börsengesetzes im Rahmen des Vierten Finanzmarktförderungsgesetzes im Jahr 2002 wurden Kurse und die Amtlichkeit der Kursfeststellung und des Kursmaklers abgeschafft.

Unser Börsenlexikon erläutert wichtige Finanzbegriffe und sollte keine Fragen offen lassen. Wenn Sie dennoch eine Definition vermissen, schreiben Sie uns bitte an redaktion@deutsche-boerse.com. Wir nehmen dann den Begriff nach Möglichkeit auf.