Börsenlexikon

Kontrahentenrisiko

Bezeichnet das Risiko, dass ein Kontrahent, also ein Vertragspartner, seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nur zum Teil nachkommt.

Das Kontrahenten- oder auch Adressenausfallrisiko (engl. Counterparty Risk) bei Finanzgeschäften wird auch Emittentenrisiko genannt.

Ein prominentes Beispiel ist die millionenschwere Überweisung der staatlichen Förderbank KfW an die US-Investmentbank Lehman Brothers infolge eines Devisentermingeschäfts, nachdem Lehman bereits zahlungsunfähig war. Die Gegenleistung von Lehman blieb deshalb aus. Käufer von Unternehmensanleihen gehen auch ein Emittentenrisiko ein. Lehman-Zertifikate wurden z. B. nahezu wertlos, nachdem das insolvente US-Institut keine Zahlungen mehr leistete.

Investmentfonds bieten im Hinblick auf das Kontrahentenrisiko einen hohen Schutz. Anleger sind unabhängig von der wirtschaftlichen Verfassung des Vermögensverwalters bzw. der Fondsgesellschaft. Das Fondskapital gilt als Sondervermögen und ist bei Insolvenz der Fondsgesellschaft nicht Teil der Insolvenzmasse.

Synonyme: Emittntenrisiko, Adressausfallrisiko, Counterparty Risk

Unser Börsenlexikon erläutert wichtige Finanzbegriffe und sollte keine Fragen offen lassen. Wenn Sie dennoch eine Definition vermissen, schreiben Sie uns bitte an redaktion@deutsche-boerse.com. Wir nehmen dann den Begriff nach Möglichkeit auf.