Börsenlexikon

Kompensationsgeschäft

Antiquierter Ausdruck für Handel, bei dem Käufe und Verkäufe desselben Wertpapiers innerhalb einer Bank ausgeglichen werden können, ohne eine Börse einzubeziehen.

Im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung verzichteten die Banken in Deutschland weitestgehend auf Kompensationsgeschäfte, bei denen Kundenorders gegeneinander ausgeführt wurden. Mit Inkrafttreten der Markets in Financial Instruments Directive (kurz MiFID) in 2007 wurde den Banken die institutsinterne Ausführung ermöglicht.

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