Börsenlexikon

Kommissionshandel

Handel im eigenen Namen auf fremde Rechnung.

Beim Kommissionshandel tätigen Börsenteilnehmer Wertpapiergeschäfte im eigenen Namen, aber auf fremde Rechnung. Beispiele für den Kommissionshandel an der Börse sind die Wertpapiergeschäfte der Banken, die diese im Auftrag ihrer Kunden durchführen.

Einzelheiten zum Kommissionsgeschäft regelt das Handelsgesetzbuch.

Unser Börsenlexikon erläutert wichtige Finanzbegriffe und sollte keine Fragen offen lassen. Wenn Sie dennoch eine Definition vermissen, schreiben Sie uns bitte an redaktion@deutsche-boerse.com. Wir nehmen dann den Begriff nach Möglichkeit auf.