Börsenlexikon

Kooperationsbörsen

Deutsche Wertpapierbörsen, die Ende 1995 einen Kooperationsvertrag zur Verbesserung der Effizienz des Wertpapierhandels in Deutschland unterzeichnet haben.

Ziel des Kooperationsabkommens der Börsen in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt und München war es, eine höhere Preisbildungsqualität zu erreichen und die Betriebskosten zu senken. Dazu wurde das elektronische Handelssystem IBIS durch Xetra® ersetzt und Dach-Skontren zur einheitlichen Berechnung der Kurse eingeführt.

Unser Börsenlexikon erläutert wichtige Finanzbegriffe und sollte keine Fragen offen lassen. Wenn Sie dennoch eine Definition vermissen, schreiben Sie uns bitte an redaktion@deutsche-boerse.com. Wir nehmen dann den Begriff nach Möglichkeit auf.