Börsenlexikon

Dividendengarantie

Mindestdividendenzusage für Aktionäre von Vorzugsaktien.

Eine Dividendengarantie erhalten häufig Aktionäre stimmrechtsloser Vorzugsaktien als Ausgleich für das fehlende Stimmrecht. Die Aktiengesellschaft kann die Zahlung der Dividende in „bessere“ Geschäftsjahre verschieben, der Anspruch verfällt jedoch nicht, sondern muss nachgezahlt werden.

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