Börsenlexikon

Designated Sponsor

Finanzdienstleister, die im elektronischen Handel verbindliche Preise für den An- und Verkauf von Wertpapieren (Quotes) zur Verfügung stellen und damit deren Handelbarkeit sicherstellen.

Designated Sponsors sind ausschließlich auf Xetra® aktiv und müssen dort als Handelsteilnehmer zugelassen sein. Sie sind bei verschiedenen Anlageklassen tätig. Dabei kann es auch mehrere Designated Sponsors pro Wertpapier geben. 

Bei Aktien werden Designated Sponsors vom Unternehmen bei Notierung beauftragt oder sind von sich aus tätig. Sie gleichen im fortlaufenden Handel temporäre Ungleichgewichte zwischen Angebot und Nachfrage aus und sorgen so für zusätzliche Liquidität in einem Aktienwert; ob auf eigene Initiative, auf Anfrage der Marktteilnehmer (Quote-Request) oder in Auktionen. Ob Aktien einen Designated Sponsor für den Fortlaufenden Handel brauchen, hängt von der Liquiditätskategorie ab, zu der sie gehören, A oder B. Die Liquiditätskategorie wird von der Deutschen Börse alle drei Monate überprüft, maßgeblich sind die Liquiditätskriterien "Orderbuchumsatz" sowie das "Xetra Liquiditätsmaß". 

Bei Exchange Traded Funds und Exchange Traded Products - kurz ETFs, ETNs und ETCs, gewährleisten Designated Sponsors deren Handelbarkeit, indem sie fortlaufend An- und Verkaufspreise stellen. Außerdem spielen sie im Creation/Redemption-Prozess eine wichtige Rolle, indem sie mit dem Emittenten Anteile gegen die Wertpapiere im Korb tauschen.
 

Unser Börsenlexikon erläutert wichtige Finanzbegriffe und sollte keine Fragen offen lassen. Wenn Sie dennoch eine Definition vermissen, schreiben Sie uns bitte an redaktion@deutsche-boerse.com. Wir nehmen dann den Begriff nach Möglichkeit auf.