Börsenlexikon

Eigenkapital

Verbleibende Mittel eines Unternehmens nach Abzug aller Schulden.

Im Finanzmarkt wird zwischen Eigen- und Fremdkapital unterschieden. Die Mittel, die ein Unternehmen zur Finanzierung selbst aufbringt (durch Einlage der Eigentümer, Beteiligungen oder einen Börsengang), werden als Eigenkapital bezeichnet. Die Mittel, die durch Schulden in das Unternehmen fließen, z. B. durch Bankkredite oder Anleihen, stellen Fremdkapital dar. Aktionäre sind Eigentümer und die bei einem Börsengang oder einer Kapitalerhöhung aufgenommenen Mittel zählen zum Eigenkapital. Bei einer Insolvenz werden die Fremdkapitalschuldner vor den Eigentümern bedient, weshalb Eigenkapital riskanter ist. Eigenkapitalgeber erhalten in der Regel eine Gewinnbeteiligung, Fremdkapitalgeber eine Verzinsung und die Rückzahlung zum Laufzeitende.

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