Börsenlexikon

ex abc (Kurzhinweis)

Ehemals Kurshinweis ohne verschiedene Rechte: Erste Notiz nach Abzug verschiedener Rechte.

Der Kurshinweis ex abc steht für ohne verschiedene Rechte und gibt den niedrigeren Preis an, mit dem ein Wertpapier in der Regel erstmals gehandelt wird, nachdem der Wert verschiedener Rechte vom Aktienkapital abgezogen wurde. 

Kurshinweise waren Kürzel, die im Präsenzhandel mit einem Preis veröffentlicht wurden und zusätzliche Informationen zum Preis bzw. zum Wertpapier boten. Sie sind mit der Umstellung des Frankfurter Börsenhandels auf Xetra-Technologie weitestgehend abgeschafft worden.

Unser Börsenlexikon erläutert wichtige Finanzbegriffe und sollte keine Fragen offen lassen. Wenn Sie dennoch eine Definition vermissen, schreiben Sie uns bitte an redaktion@deutsche-boerse.com. Wir nehmen dann den Begriff nach Möglichkeit auf.