Börsenlexikon

Erstnotiz

'Erstmalige Notierungsaufnahme eines Wertpapiers an einer Börse; erster Börsenpreis.

Wird ein Wertpapier erstmals an einer Börse in den Handel aufgenommen, spricht man von einer Erstnotiz. Bei einer Aktie hat das Unternehmen an dieser Börse seinen Heimatmarkt und es muss dessen Transparenzpflichten erfüllen. Auch die erste Preisfeststellung im Handel nach einem Börsengang bezeichnet man als Erstnotiz.

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