Börsenlexikon

Einschuss

Sicherheitsleistung, die die Erfüllung eines Termingeschäfts gewährleisten soll und in Form von Bargeld oder Wertgutschriften vom Käufer bzw. Verkäufer erbracht wird.

Die Clearing-Stelle der Börse verlangt bei einem Optionsgeschäft vom Verkäufer und bei Futures-Geschäften von beiden Vertragspartnern einen Einschuss.

Eine Initial Margin von etwa zwei bis sieben Prozent des Kontraktvolumens zahlen Vertragspartner beim Abschluss des Terminkontraktes. Während der Vertragslaufzeit können aufgrund einer ungünstigen Kursentwicklung weitere Sicherheitsleistungen verlangt werden. Durch einen Margin-Call werden die Vertragspartner dazu aufgefordert, diese umgehend zu erbringen. Bei Futures müssen die Vertragspartner je nach Wertentwicklung des Kontraktes täglich entweder einen Nachschuss (Variation-Margin) zahlen oder sie erhalten eine Gutschrift auf ihrem Margin-Konto.

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